Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,8863
BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83 (https://dejure.org/1986,8863)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1986 - 5 C 8.83 (https://dejure.org/1986,8863)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1986 - 5 C 8.83 (https://dejure.org/1986,8863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,8863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit einer Sitzung im Flurbereinigungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
    Der Aufruf ist Pflicht des Gerichts gegenüber den anwesenden geladenen Parteien und Beteiligten, um sie effektiv in die Lage zu versetzen, den Termin, wie hier in der Verhandlung am 23. November 1982 ausweislich der Verhandlungsniederschrift geschehen, auch "wahrzunehmen" (vgl. BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75] zu 220 ZPO).
  • BVerwG, 24.05.1984 - 4 CB 2.84

    Planungshoheit - Gemeinde - Einvernehmen - Vorhaben - Außenbereich - Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
    Es bedarf daher nicht einer an jedermann gerichteten Bekanntgabe, um einer Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (s. etwa Beschlüsse vom 20. Juli 1972 , 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - und 24. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 2.84 - ).
  • BVerwG, 03.01.1977 - 4 CB 70.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
    Es bedarf daher nicht einer an jedermann gerichteten Bekanntgabe, um einer Verhandlung das Merkmal der Öffentlichkeit zu geben (s. etwa Beschlüsse vom 20. Juli 1972 , 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - und 24. Mai 1984 - BVerwG 4 CB 2.84 - ).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
    Das Gebot der Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens bedeutet, daß die Verhandlung in Räumen stattfinden muß, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - <DVBl. 1973, 369/370>; Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - und Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - <DÖV 1984, 889>).
  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
    Das Gebot der Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens bedeutet, daß die Verhandlung in Räumen stattfinden muß, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - <DVBl. 1973, 369/370>; Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - und Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - <DÖV 1984, 889>).
  • BVerwG, 04.11.1977 - 4 C 71.77

    Mündliche Verhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
    Zu dem Verhandlungstermin war in den Gasthof "P." in D.-L. geladen worden, so daß sich Zuhörer dort hätten einfinden können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1977 - BVerwG 4 C 71.77 - ).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 89.79

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zugangsbehinderung - Abgeschlossene Tür -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1986 - 5 C 8.83
    Das Gebot der Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens bedeutet, daß die Verhandlung in Räumen stattfinden muß, zu denen während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann der Zutritt offensteht (BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 1972 - BVerwG 4 CB 13.72 - <DVBl. 1973, 369/370>; Urteil vom 26. März 1981 - BVerwG 5 C 89.79 - und Beschluß vom 18. Januar 1984 - BVerwG 9 CB 444.81 - <DÖV 1984, 889>).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht